Reform der Grundsteuer: Wichtig für alle Grundstückseigentümer/innen
Im Jahr 2022 nimmt die Reform der Grundsteuer konkrete Gestalt an. Das Grundsteuer-Reformgesetz sieht vor, dass alle Grundstücke einschließlich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach den steuerlichen Verhältnissen zum 1. Januar 2022 neu zu bewerten sind. Mit dieser sogenannten Hauptfeststellung wird erstmals der Grundsteuerwert festgestellt, der dann ab 2025 den Einheitswert bei der Grundsteuer …
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