Bericht aus der Nahe-Zeitung vom 12.04.2022

Ortsbürgermeister Sven Becker wird in der Zeit vom 15.04.2022 bis 22.04.2022 vom Ersten Beigeordneten Siegfried Blunz vertreten.
Nach 2jähriger Corona-Pause wird am Samstag, 30.04.2022 wieder ein Maifeuer (unter Beachtung der dann geltenden Corona-Regelungen) stattfinden.
Mit der Aufschüttung des Maifeuers darf frühestens 14 Tage vorher – also ab dem 16. April – begonnen werden. Es darf nur Baum- und Gehölzrückschnitt angeliefert werden. Mit Farben oder Lacken behandeltes Holz (wie Fenster, Türen oder Möbel), Autoreifen oder Holz mit Metallbeschlägen und ähnliches dürfen nicht zum Maifeuer gefahren werden. Auch Bauschutt (Beton, Steine usw.) darf dort nicht abge-
laden werden! Unsere Freiwillige Feuerwehr organisiert auch in diesem Jahr die Veranstaltung und freut sich über viele Besucherinnen und Besucher.
Mit dem Maifeuer verbunden ist natürlich auch die, bei den Kindern und Jugendlichen beliebte „Hexennacht“. Ich bitte hiermit alle kleinen und großen „Hexen“ von Schmierereien mit Ketchup, Senf, Zahnpasta, Sprays, usw. Abstand zu nehmen. Solche Beschmutzungen haben in der Hexennacht nichts verloren, genauso wenig wie mutwillige Beschädigungen an fremdem Eigentum! Ich appelliere daher noch einmal ausdrücklich an die Eltern, klären Sie dies bitte vorher mit ihren Kindern, damit es im Nachhinein nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Am Samstag, 09.04.2022 wird in Rinzenberg in Zusammenarbeit mit den Feuerwehrkameraden ein Umwelttag veranstaltet, um die Natur von achtlos weggeworfenem Abfall zu befreien. Treffpunkt ist um 10 Uhr am Feuerwehrgerätehaus im Hüttner Weg.
Mitzubringen sind Warnweste, Handschuhe und bei Bedarf weitere Hilfsmittel wie Eimer, Greifzange oder Schubkarre. Im Anschluss an die Aktion findet ein gemeinsamer Imbiss statt.
Am Mittwoch, 30.03.2022 findet um 19 Uhr im Gemeinschaftshaus eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt.
Tagesordnung:
öffentlicher Teil:
nicht-öffentlicher Teil:
Die Sitzung findet unter den Bedingungen der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz statt. Es gilt die 3G-Regel, demnach dürfen nur Ratsmitglieder, Gäste sowie Zuhörerinnen und Zuhörer teilnehmen, die geimpft, genesen oder getestet sind und dem Vorsitzenden einen entsprechenden Nachweis vorzeigen.
Am Samstag, 26.03.2022 findet ab 10 Uhr ein Frauenfrühstück im Sportheim in Rinzenberg statt. Es gibt allerlei Leckers vom Buffet (11,- €/Person). Zur Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 23.03.2022 bei Bärbel König oder Kerstin Stein-Heger erforderlich.
Im Jahr 2022 nimmt die Reform der Grundsteuer konkrete Gestalt an. Das Grundsteuer-Reformgesetz sieht vor, dass alle Grundstücke einschließlich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach den steuerlichen Verhältnissen zum 1. Januar 2022 neu zu bewerten sind. Mit dieser sogenannten Hauptfeststellung wird erstmals der Grundsteuerwert festgestellt, der dann ab 2025 den Einheitswert bei der Grundsteuer ablösen wird.
In Rheinland-Pfalz erfolgt die Ermittlung des Grundsteuerwerts nach dem reformierten Bundesrecht auf Grundlage eines wertabhängigen Verbundmodells, das neben dem Grund und Boden auch den Gebäudebestand erfasst. Dabei wird das bisherige dreistufige Verfahren mit der bewährten Arbeitsteilung zwischen Finanzämtern und Kommunen zur Ermittlung der Grundsteuer beibehalten: Ermittlung des Grundsteuerwertes und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages durch die Finanzämter sowie anschließende Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommunen als Steuergläubiger.
Im Rahmen der Neubewertung müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer für ihren Grundbesitz grundsätzlich eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf elektronischem Wege abgeben. Die Aufforderung zur Abgabe dieser Feststellungserklärungen wird durch öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen in Absprache mit den Bundesländern Ende März 2022 erfolgen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden zudem ab Mai im Regelfall mit einem Schreiben einschließlich einer Ausfüllhilfe durch die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung informiert, aus dem weitere Einzelheiten ersichtlich sind. Die Abgabe soll dann ab Juli 2022 über das ELSTER-Portal (Elektronische Steuererklärung) möglich sein. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen der Landesinitiative „Rheinland-Pfalz in Bewegung“ werden auch in 2022 kostenlose Wanderungen im Nationalparklandkreis Birkenfeld angeboten. Die für Jedermann/-frau offene Wanderungen finden in der Regel einmal im Monat statt. Ein Ziel der Initiative ist es, Menschen zu mehr Bewegung zu motivieren.
Am 19. Februar findet unter Einhaltung der aktuellen Corona-Regeln eine ca. 10 km lange Wanderung im Hochwald statt. Während der Tour, die u. a. über den 668 m hohen Wehlenstein führt, verpflegen sich die Teilnehmer/innen selbst. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr in Rinzenberg am Eingangstor zum „Trauntalhöhenweg“ (Parkplatz gegenüber der früheren Gaststätte Gordner).
Bei der Veranstaltung vor dem Faschingswochenende steht die Freude an der Bewegung und die Geselligkeit im Vordergrund. Eine Anmeldung ist wünschenswert aber nicht zwingend erforderlich. Für nähere Informationen steht Klaus Juchem, Telefon 06782/2593 oder per E-Mail k.juchem@lsbrlp.de gerne zur Verfügung.
In diesem Jahr findet wieder deutschlandweit eine sog. registergestützte Bevölkerungsbefragung (Zensus 2022) statt. Es wird über Stichprobenbefragungen statistisch ermittelt wie die Menschen in Deutschland arbeiten und wo sie wohnen.
Die Bevölkerungs- und Wohnungszahlen sind eine wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Verwaltung und Wirtschaft.
Referenzdatum für alle Befragungen ist der 15. Mai 2022.
Mehr Informationen gibt es auf der Homepage des Nationalparklandkreis Birkenfeld:
https://www.landkreis-birkenfeld.de/Verwaltung-2-Politik/Zensus.htm?
Am Freitag, den 18. Februar 2022, um 19:00 Uhr findet im Gemeinschaftshaus (Hochwaldstr. 30a) in Rinzenberg eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Rinzenberg statt. Hierzu sind alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
Die Sitzung findet unter den Bedingungen der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz statt. Es gilt die 2G-Plus-Regel, demnach dürfen nur Jagdgenossinnen und Jagdgenossen teilnehmen, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen können.
Ausgenommen von der Testpflicht sind:
Dem Jagdvorsteher ist ein entsprechender Nachweis vorzuzeigen.
Es gilt die Maskenpflicht. Diese entfällt beim Verzehr von Speisen und Getränken.
Auslegung Grundflächenverzeichnis
Das Verzeichnis aller im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rinzenberg gelegenen Grundstücke liegt in der Zeit vom 3. Februar 2022 bis einschließlich 16. Februar 2022 zur Einsichtnahme und ggf. Berichtigung aller Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten oder ihrer mit Vollmacht versehenen Beauftragten bei der stellvertretenden Jagdvorsteherin Frau Gerlinde Kunz öffentlich aus.
Einsprüche gegen die Richtigkeit des Grundflächenverzeichnisses sind nur innerhalb der Auslegungsfrist möglich. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, so gilt das Verzeichnis mit Ablauf der Frist als festgestellt.
Auslegung Niederschrift
Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Rinzenberg vom 18. Februar 2022 liegt in der Zeit vom 2. März 2022 bis einschließlich 15. März 2022 bei der stellvertretenden Jagdvorsteherin Frau Gerlinde Kunz zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen öffentlich aus.
Sollten Sie Einsicht in die vorgenannten Unterlagen haben wollen, vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 06782-7972 vorab einen genauen Termin.
Rinzenberg, den 28. Januar 2022
Für die Jagdgenossenschaft Rinzenberg
Paul Lutum, Jagdvorsteher