Auch in diesem Jahr ging ein Rad-Team der SGH Rinzenberg beim “Stadtradeln” an den Start. Insgesamt wurden 2.671 km von 14 Radlerinnen und Radlern gefahren. Unser fleißigster Radler mit 518,5 km war Norbert Surgies, dicht gefolgt von Andrea Surgies (434,4 km) und Angela Schneider (314,7 km). Unser jüngster Mitfahrer war Philipp Kandels der 45,7 km mit purer Muskelkraft ohne elektrische Unterstützung geradelt ist.
Am Freitag, 10.06.2022 fand eine gemeinsame Radtour statt, an der 10 Radler mitgefahren sind. Rudi Thees hatte eine schöne Route über den Beilfels in Abentheuer, Muhl und Börfink ausgesucht. Unterwegs gab es nach einer kleinen Erfrischung noch ein Schwarz-Storch-Nest zu bestaunen, natürlich mit Fernglas, so dass sich die Jungvögel nicht gestört fühlten. Der Abschluss fand im Sportheim der SGH statt, wo es noch eine kleine vorläufige Siegerehrung für alle Teilnehmer gab.
Derzeit werden von der Finanzverwaltung Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz verschickt.
Ausgabe von Papiervordrucken ist ab Juli 2022 in Ausnahmefällen möglich
Die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (sog. Feststellungserklärung) ist ab Juli 2022 mit den dafür vorgesehenen kostenlosen elektronischen Vordrucken (z. B. über www.elster.de – hier unter „Formulare & Leistungen) möglich.
Grundsätzlich
besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der
Feststellungserklärung. Ausnahmsweise können Papiervordrucke in sog.
Härtefällen verwendet werden. Ob ein Härtefall vorliegt, entscheidet das
jeweilige Finanzamt. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Eigentümerin
oder ein Eigentümer von Grundbesitz nicht über die technische
Ausstattung oder erforderlichen technischen Kenntnisse für eine
elektronische Übermittlung verfügt.
In diesen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten:
Ab Anfang Juli 2022 können die als PDF-Dateien unter www.fin-rlp.de/Vordrucke
veröffentlichten Vordrucke zur „Erklärung der Feststellung des
Grundsteuerwerts“ ausgefüllt, ausgedruckt und in Papier dem zuständigen
Finanzamt übersandt werden.
Alternativ
dazu besteht ab Juli 2022 die Möglichkeit unter Angabe der
entsprechenden Gründe, Papiervordrucke in den Service-Centern der
Finanzämter zu erhalten.
Die
Service-Center der Finanzämter können diesbezüglich ab Juli 2022
donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr ohne eine vorherige
Terminvereinbarung aufgesucht werden.
Hilfe bei der Erklärungsübermittlung durch nahe Angehörige
Nahe
Angehörige bzw. Familienangehörige dürfen sich bei der Abgabe der
Feststellungserklärung gegenseitig unterstützen, also Kinder
beispielsweise ihre Eltern. Zudem besteht die Möglichkeit, mit dem
eigenen Benutzerkonto des Steuerportals der Finanzverwaltung
„MeinElster“ (www.elster.de)
auch Feststellungserklärungen für nahe Angehörige zu übermitteln.
Hierunter fallen aber ausdrücklich nicht gute Bekannte, enge Freunde
oder ähnliche Personen.
Daneben sind Steuerberatungen, Grundstücks- und Hausverwaltungen weitere Ansprechpartner, die Unterstützung leisten dürfen.
Datenstammblätter gelten nicht als Feststellungserklärung
Die
derzeit in den Briefkästen der Bürgerinnen und Bürger landenden
Informationsschreiben sind nicht mit den amtlichen
Steuererklärungsvordrucken zu verwechseln. Die dem Schreiben beigefügte
Ausfüllhilfe (Datenstammblatt) ist vielmehr ein Service der
Finanzverwaltung, der wichtige erklärungsrelevante Liegenschafts- bzw.
Geobasisdaten enthält, die in die Erklärung zur Feststellung des
Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 nach Prüfung durch die
Eigentümerinnen oder Eigentümer von Grundbesitz übernommen werden
können. Das Datenstammblatt selbst ersetzt nicht die
Feststellungserklärung.
Weitere Erläuterungen enthält das Informationsschreiben oder sind auf folgender Internetseite www.fin-rlp.de/grundsteuer zu finden.
Nach 2jähriger Corona-Pause wird am Samstag, 30.04.2022 wieder ein Maifeuer (unter Beachtung der dann geltenden Corona-Regelungen) stattfinden.
Mit der Aufschüttung des Maifeuers darf frühestens 14 Tage vorher – also ab dem 16. April – begonnen werden. Es darf nur Baum- und Gehölzrückschnitt angeliefert werden. Mit Farben oder Lacken behandeltes Holz (wie Fenster, Türen oder Möbel), Autoreifen oder Holz mit Metallbeschlägen und ähnliches dürfen nicht zum Maifeuer gefahren werden. Auch Bauschutt (Beton, Steine usw.) darf dort nicht abge- laden werden! Unsere Freiwillige Feuerwehr organisiert auch in diesem Jahr die Veranstaltung und freut sich über viele Besucherinnen und Besucher. Mit dem Maifeuer verbunden ist natürlich auch die, bei den Kindern und Jugendlichen beliebte „Hexennacht“. Ich bitte hiermit alle kleinen und großen „Hexen“ von Schmierereien mit Ketchup, Senf, Zahnpasta, Sprays, usw. Abstand zu nehmen. Solche Beschmutzungen haben in der Hexennacht nichts verloren, genauso wenig wie mutwillige Beschädigungen an fremdem Eigentum! Ich appelliere daher noch einmal ausdrücklich an die Eltern, klären Sie dies bitte vorher mit ihren Kindern, damit es im Nachhinein nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Am Samstag, 09.04.2022 wird in Rinzenberg in Zusammenarbeit mit den Feuerwehrkameraden ein Umwelttag veranstaltet, um die Natur von achtlos weggeworfenem Abfall zu befreien. Treffpunkt ist um 10 Uhr am Feuerwehrgerätehaus im Hüttner Weg.
Mitzubringen sind Warnweste, Handschuhe und bei Bedarf weitere Hilfsmittel wie Eimer, Greifzange oder Schubkarre. Im Anschluss an die Aktion findet ein gemeinsamer Imbiss statt.
Die Sitzung findet unter den Bedingungen der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz statt. Es gilt die 3G-Regel, demnach dürfen nur Ratsmitglieder, Gäste sowie Zuhörerinnen und Zuhörer teilnehmen, die geimpft, genesen oder getestet sind und dem Vorsitzenden einen entsprechenden Nachweis vorzeigen.
Am Samstag, 26.03.2022 findet ab 10 Uhr ein Frauenfrühstück im Sportheim in Rinzenberg statt. Es gibt allerlei Leckers vom Buffet (11,- €/Person). Zur Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 23.03.2022 bei Bärbel König oder Kerstin Stein-Heger erforderlich.