Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen

Bekanntmachung der Wahlleiter über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates sowie die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Rinzenberg

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates vom 30.01.2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderates in Rinzenberg sind 8 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderates dürfen höchstens 16 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderates kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge bedürfen gem. § 16 Abs. 2 KWG keiner Unterstützungsunterschriften.

III.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter, Herrn Sven Becker, Am Weiher 5, 55767 Rinzenberg oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 203, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld, einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Herrn Siegfried Blunz, Hochwaldstraße 17, 55767 Rinzenberg oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 203, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 8. April 2019, 18:00 Uhr, ab.

IV.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 3. Mai 2019, 18 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.

Rinzenberg, den 13.02.2019

Sven Becker, Gemeindewahlleiter

Siegfried Blunz, Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

 

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